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stationäre Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi in bar bezahlt werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze), z.B. durch Ausweis.