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PersonenbeförderungsscheinPersonenbeförderungsscheinSchnell vor Ort, kompetentes Personal, freundlicher Service! Wenn Sie mit uns unterwegs sind, werden Sie ein sicheres, gepflegtes Taxi mit einer ortskundigen Fahrerin bzw. einem Fahrer vorfinden. Alle Fahrerinnen und Fahrer verfügen über sichere, deutsche Sprachkenntnisse mit einem gültigen Personenbeförderungsschein.

Unsere Fahrzeuge entsprechen den aktuellen Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes und werden regelmäßig von unserem geschulten Personal überprüft und von autorisierten KFZ-Werkstätten gewartet. 

 NichtrauchertaxiNichtrauchertaxiNichtraucher/ Raucher

Am 01.08.2007 trat das LNRSchG - Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg in Kraft. Daher gilt in unseren Fahrzeugen striktes Rauchverbot für Fahrgäste und Fahrer/innen.

Auf längeren Strecken ist eine Raucherpause für den Fahrgast auf Wunsch jederzeit gerne möglich.

 

Kindersitze

Kind an Bord? Nach der StVO. müssen auch in einem Taxi Kindersitze zur Verfügung stehen. Da es aus Platzgründen nicht möglich ist, für jeden Sitzplatz einen Kindersitz vorzuhalten, hat der Gesetzgeber die Anschnallpflicht auf zwei Kinder pro Fahrzeug beschränkt. Fahren mehr Kinder mit, müssen die Begleitpersonen die Kindersitze selbst mitbringen.